F.A.Q.s : Häufig gestellte Fragen

Die allgemeinen Anforderungen an einen potentiellen Stipendiaten sind den Ausführungen auf dieser Website zu entnehmen. Daneben müssen folgende formelle Bedingungen für die Aufnahme in das Förderprogramm erfüllt sein:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder eindeutiger und nachweisbar gelebter Bezug zu Deutschland
  • Abgeschlossenes Masterstudium und vorliegende Zusage einer Universität zum Promotionsstudium oder bereits aufgenommenes Promotionsstudium
  • Projekt / Studium im Bereich der Geistes- oder Sozialwissenschaft

Folgende Unterlagen können ausschließlich online über das Bewerbungsportal auf dieser Website eingereicht werden:

  1. Lebenslauf
  2. Motivationsschreiben zum Antrag des Stipendiums mit maximal 500 Wörtern
  3. Kurzexposé zum Projekt mit maximal 1.500 Wörtern
  4. Finanzplan
  5. Struktur- und Zeitplan

Die Thomas und Ulla Kolbeck-Stiftung zeichnet sich durch ein hohes Maß an Flexibilität und Schnelligkeit aus. Eine Bewerbung kann jederzeit erfolgen. Der Bewerbungsprozess ist dermaßen effizient gestaltet, dass die Stiftung nach Eingang der Bewerbung innerhalb von 8 Wochen über die jeweilige Bewerbung entscheiden kann.

Die Förderung der Stipendiaten erfolgt quartalsweise und kann sich sowohl in Form eines Voll- als auch eines Teilstipendiums gestalten. Aufgrund der hohen Flexibilität der Stiftung ist es beispielsweise möglich, die Förderung innerhalb eines Studien- oder Promotionsprogramms an veränderte Bedingungen anzupassen. Die Dauer der Förderung wird individuell angepasst und darüber hinaus im Dialog mit dem Stipendiaten festgelegt.

Viele der Stipendiaten der Thomas und Ulla Kolbeck-Stiftung studieren an Universitäten im Ausland, eine Förderung im Ausland ist ausdrücklich vorgesehen und entspricht dem Leitbild der Stiftung, den Fokus auf die Förderung von Personen zu legen.

    1. Formular mit allen Anlagen ausfüllen + absenden
    2. Eingangsbestätigung
    3. Einladung zu einem Interview per Teams / Ablehnung
    4. Interview
    5. Mitteilung über die Entscheidung des Antrags

      Keine Begründung für Zu- oder Absagen

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